Handelsrouten (Civ2): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Oktober 2013, 01:29 Uhr
Grundlegendes
Handelrouten können abhängig von der Art des Handelsgutes in Form von "normalen" und Nahrungsmittelrouten eingerichtet werden. Handelrouten werden im Ergebnis der Belieferung von Städten mit Handelseinheiten automatisch eingerichtet. Einmal eingerichtete Handelrouten können durch den Spieler nicht mehr aktiv entfernt werden. Jede Stadt kann maximal 3 aktive Handelrouten besitzen. In der Stadtübersicht einer Stadt werden nur die 3 höchstwertigen Handelsrouten bzw Nahrungsmittelrouten berücksichtigt, sofern mehr als 3 Handelsrouten mit anderen Städte eingerichtet wurden. Sofern sich die Werte von Handelsrouten ändern, werden automatisch die dann aktuellen höchsten Routen berücksichtigt. Nahrungsmittelrouten transportieren genau ein Nahrungsmittel pro Zug und besetzen immer einen Handelroutenplatz, der dann nicht für normale Handelsrouten zur Verfügung steht.
Einmalerlöse
Bei Einrichtung einer Handelroute wird ein einmaliger Erlös in Gold und Wissenschaftsbechern generiert.
Die Höhe der Einmalerlöse ist abhängig von
- linear zunehmender Entfernung zwischen liefernder und belieferter Stadt
* hierbei ist ein Handel in Nord-Süd Richtung bei formell gleicher Feldentfernung höherwertiger als ein Ost-West - Handel.
- Höhe der um Korruption berichtigten Basishandelsproduktion der zum Zeitpunkt der Lieferung bewirtschafteten Flächen der beteiligten Städte
- Bonus bei Befriedigung Nachfrage nach der gelieferten Ware in der belieferten Stadt
Silber, Kleidung, Wein +50% Seide, Gewürz, Edelsteine, Gold +100% öl +150% Uran +200% alle anderen Waren kein Bonus
- Bonus 100% belieferte Stadt gehört anderer Civilisation an.
(daneben existieren noch weitere Modifikatoren auf die der Spieler während eines Spiels nur geringe Einflußmöglichkeiten hat)
Routenerlöse
- um Korruption berichtigte Basishandelsproduktion der beteiligten Städte
TR=(T1+T2+4)/8 TR zusätzlich Handelserlöse T1 Basishandel Stadt 1 T2 Basishandel Stadt 2
- zuzüglich Boni/Mali für eingerichtete Handelsrouten durch
-direkte durchgehende Straßenverbindung +50% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern. -direkte durchgehende Eisenbahnverbindung +100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern. -Flughafen in beiden Städten +50%, sofern kein Straßenbonus. -Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert. -verschiedene Kontinente -Malus für identischen Besitzer (-50%)
Desweiteren existiert ein Bonus von 50% auf die Routenerlöse für eine Autobahn.