Heilung (Civ4)

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Version vom 27. August 2006, 20:39 Uhr von Blaukrieger (Diskussion)

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Einheiten, die Trefferpunkte (Civ4) verloren haben, können heilen.


Voraussetzung

Voraussetzung für das Heilen ist, dass die Einheit keine andere der folgenden Aktionen in der Runde durchführt:

  • Angriff,
  • Plünderung,
  • Bombardierung (auch Luftwaffe),
  • Aufladen oder Entladen von einem Schiff,
  • Flug (Transport zwischen Flughäfen),
  • Luftkampf (Luftwaffe),
  • Verlegung (Luftwaffe),
  • Aufklärung (Luftwaffe),
  • Modernisierung,
  • Eigenbewegung.

Folgende Aktionen beeinflussen die Heilung dagegen nicht:

  • Befestigen,
  • Ausruhen,
  • Wecken,
  • Verteidigung bei einem gegnerischen Angriff,
  • Transport in einem Schiff,
  • Beförderung,
  • Abfangen feindlicher Angriffe (Luftwaffe).

Wenn die Einheit die Beförderung "Marschieren" besitzt, entfällt die genannte Voraussetzung. Die Einheit kann heilen, egal welche Aktion vorher durchgeführt wurde.


Funktionsweise

Beim Heilen füllt die Einheit

  • 5 Trefferpunkte auf, wenn sie sich auf feindlichem Territorium befindet,
  • 10 Trefferpunkte, wenn sie sich auf neutralem Territorium befindet,
  • 15 Trefferpunkte, wenn sie sich auf eigenem oder befreundetem Territorium befindet, aber außerhalb von Städten,
  • 20 Trefferpunkte, wenn sie sich in eigenen oder befreundeten Städten befindet.

Jede Einheit kann heilen, bis sie wieder die volle Zahl an Trefferpunkten, also 100 besitzt.

Der Heilungsprozess kann durch die Beförderungen Sanitäter I, Sanitäter II, Kampf IV und Kampf V zusätzlich beschleunigt werden.

Besondere Heilung bei einer Beförderung

Wird eine verletzte Einheit befördert, erhöht sich ihre Trefferpunktezahl sofort um die Hälfte der Trefferpunkte, die bis zu einer vollen Heilung (100 Trefferpunkte) benötigt werden. Dabei wird abgerundet.

Beispiel: Eine Einheit mit 21 Trefferpunkten erhält durch die Beförderung (100-21)/2-0,5=39 Trefferpunkte und hat dann 60 Trefferpunkte.