Senat (Civ2): Unterschied zwischen den Versionen

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In der Staatsform der Republik oder der Demokratie ist man als Spieler analog der Realität kein Alleinherrscher mehr sondern es gibt eine Volksvertretung, den Senat.
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Dabei tritt dieser nur bei diplomatischen Vorgängen in Erscheinung.
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In der Staatsform der [[Regierungsform_Republik_(Civ2)|Republik]] oder der [[Regierungsform_Demokratie_(Civ2)|Demokratie]] ist man als Spieler in ''Civilization II'' analog der Realität kein Alleinherrscher mehr, sondern es gibt eine Volksvertretung, den Senat.
  
Bei Kriegserklärungen durch den Angriff auf die Einheit einer anderen Zivilisation durch den Spieler gibt es drei Möglichkeiten:
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Dabei tritt dieser nur bei diplomatischen Vorgängen in Erscheinung:
1. Der Senat stimmt zu: Die Einheit greift an, es herrscht Krieg.
 
2. Der Senat verweigert die Zustimmung: Die Einheit greift nicht an.
 
3. Es kommt zum Umsturz: Die Einheit greift an und man befindet sich dann in der Anarchie!!! (tritt nur auf, wenn man mit der angegriffenen Zivilisation einen Vertrag unterhält).
 
  
Gegen AI-Zivilisationen kann der Senat einen Frieden mit dem Gegner schließen, auch wenn man das nicht wünscht. Sowohl, wenn man den feindlichen Botschafter empfängt, als auch, wenn man das Treffen verweigert.
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# Will man eine gegnerische Einheit oder Stadt militärisch angreifen, kann dies der Senat verhindern.
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# [[Plündern_(Civ2)|Plünderungen]] von Landfeldern in Radien gegnerischer Städte können ebenso vom Senat verhindert werden.
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# In [[Verhandlungen_(Civ2)|Verhandlungen]] kann der Senat zur Zustimmung bei Friedens- oder Waffenstillstandsangeboten vom Gegner zwingen.
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# Lehnt man den Gesandten des Kriegsgegners ab, kann sich der Senat trotzdem mit ihm treffen und ein Friedensschluss oder einen Waffenstillstand mit ihm schließen.
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# Bei einem [[Internationaler Vorfall_(Civ2)|internationalen Vorfall]] kann es zu einem Skandal im Senat kommen, welcher direkt zum [[Regierungssturz_(Civ2)|Regierungssturz]] und damit zum Abgleiten in die [[Anarchie_(Civ2)|Anarchie]] führt.
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# Ebenfalls zu einem Skandal im Senat kann es kommen, wenn auf Aufforderung der KI nicht militärische Einheiten aus dem Radius einer ihrer Städte automatisch zurückgezogen werden.
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In einer Demokratie mischt sich '''immer''' der Senat ein, in einer Republik immerhin noch in 50% aller Fälle (in 50% der anderen Fälle bringt die "Kriegspartei" die Einmischung des Senats zum "Entgleisen" oder die "Friedenssicherungsaktion" gegen den Gegner soll fortgesetzt werden).
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Der Besitz der [[Vereinte Nationen_(Civ2)|Vereinten Nationen]] schränkt auch für Demokratien die Intervention des Senats auf 50% aller Fälle ein, mit Ausnahme der Senatsskandale, welche zum Regierungssturz führen. Diese treten nach wievor zu 100% ein, bei einem internationalen Vorfall oder dem Nichtrückzug einer militärischen Einheit.

Aktuelle Version vom 14. Dezember 2013, 02:18 Uhr

In der Staatsform der Republik oder der Demokratie ist man als Spieler in Civilization II analog der Realität kein Alleinherrscher mehr, sondern es gibt eine Volksvertretung, den Senat.

Dabei tritt dieser nur bei diplomatischen Vorgängen in Erscheinung:

  1. Will man eine gegnerische Einheit oder Stadt militärisch angreifen, kann dies der Senat verhindern.
  2. Plünderungen von Landfeldern in Radien gegnerischer Städte können ebenso vom Senat verhindert werden.
  3. In Verhandlungen kann der Senat zur Zustimmung bei Friedens- oder Waffenstillstandsangeboten vom Gegner zwingen.
  4. Lehnt man den Gesandten des Kriegsgegners ab, kann sich der Senat trotzdem mit ihm treffen und ein Friedensschluss oder einen Waffenstillstand mit ihm schließen.
  5. Bei einem internationalen Vorfall kann es zu einem Skandal im Senat kommen, welcher direkt zum Regierungssturz und damit zum Abgleiten in die Anarchie führt.
  6. Ebenfalls zu einem Skandal im Senat kann es kommen, wenn auf Aufforderung der KI nicht militärische Einheiten aus dem Radius einer ihrer Städte automatisch zurückgezogen werden.

In einer Demokratie mischt sich immer der Senat ein, in einer Republik immerhin noch in 50% aller Fälle (in 50% der anderen Fälle bringt die "Kriegspartei" die Einmischung des Senats zum "Entgleisen" oder die "Friedenssicherungsaktion" gegen den Gegner soll fortgesetzt werden).

Der Besitz der Vereinten Nationen schränkt auch für Demokratien die Intervention des Senats auf 50% aller Fälle ein, mit Ausnahme der Senatsskandale, welche zum Regierungssturz führen. Diese treten nach wievor zu 100% ein, bei einem internationalen Vorfall oder dem Nichtrückzug einer militärischen Einheit.