Verbotene Stadt (Civ4): Unterschied zwischen den Versionen
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− | Gleichen Effekt hat das Weltwunder [[Versailles_(Civ4)|Versailles]], welches mit der [[:Kategorie: | + | Gleichen Effekt hat das Weltwunder [[Versailles_(Civ4)|Versailles]], welches mit der [[:Kategorie:Technologien_(Civ4)|Technologie]] [[Göttliches Recht_(Civ4)|Göttliches Recht]] verfügbar wird. |
== Strategische Hinweise== | == Strategische Hinweise== | ||
* Dieses [[:Kategorie:Wunder_(Civ4)|Nationale Wunder]] sollte normalerweise in einer großen Stadt möglichst weit von der eigenen Hauptstadt errichtet werden, um es optimal auszunutzen. | * Dieses [[:Kategorie:Wunder_(Civ4)|Nationale Wunder]] sollte normalerweise in einer großen Stadt möglichst weit von der eigenen Hauptstadt errichtet werden, um es optimal auszunutzen. | ||
− | * Es eignet sich hervorragend um eroberte Hauptstädte mit Umland wirtschaftlicher zu machen. | + | * Es eignet sich hervorragend, um eroberte Hauptstädte mit Umland wirtschaftlicher zu machen. |
== Änderungen durch Erweiterungen == | == Änderungen durch Erweiterungen == | ||
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Aktuelle Version vom 6. März 2012, 23:59 Uhr
Dieser Artikel behandelt die Verbotene Stadt in Civilizaion IV. Für gleichnamige Gebäude in anderen Civilization-Teilen siehe Verbotene Stadt. |
Verbotene Stadt | ||
---|---|---|
Nationales Wunder | ||
Werte | ||
Baukosten | ||
Schnell | 134 | |
Normal | 200 | |
Langsam | 300 | |
Episch | 400 | |
Besonderheiten | ||
Voraussetzungen | Mindestens 8 Städte Fünf eigene Gerichtsgebäude, sowie eines in der Stadt | |
Eigenschaften | +1 (Großer Spion) +4 | |
Bonus | Reduziert den Unterhalt in umliegenden Städten |
AllgemeinDie Verbotene Stadt reduziert die Kosten der umliegenden Städte und fungiert in dieser Hinsicht als zweiter Palast. Voraussetzung für den Bau ist ein Gericht in der Stadt. Gleichen Effekt hat das Weltwunder Versailles, welches mit der Technologie Göttliches Recht verfügbar wird.
Strategische Hinweise
Änderungen durch ErweiterungenVor der Erweiterung BtS erzeugt dieses Weltwunder 1 für einen Großen Händler.
Weblinks |