Durchreiserecht (Civ3): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Oktober 2008, 10:22 Uhr
Das Durchreiserecht (ROP von engl. right of passage) ist in Civilization III ein diplomatisches Abkommen, das über den Diplomatiedialog während Verhandlungen zweier Zivilisationen abgeschlossen werden kann.
Voraussetzungen
Um Durchreiserechte gewähren zu können, muss einer der beiden Handelspartner bereits die Technologie Kartografie erforscht haben, natürlich diplomatischer Kontakt zwischen den betreffenden Zivilisationen bestehen, und eine Botschaft eingerichtet sein. Außerdem dürfen sich die betreffenden Zivilisationen z.Z. nicht im Kriegszustand miteinander befinden.
Auswirkungen
- Durch die Gewährung von Durchreiserechten dürfen Einheiten der beiden Partner die Territorien beider unbegrenzt betreten und passieren. Dabei werden auch die Straßen und Eisenbahnverbindungen genutzt, so dass die Einheiten den entsprechenden Bewegungsbonus erhalten.
- Desweiteren entfällt somit natürlich die diplomatische Option, den Einheitenabzug zu fordern, wenn Einheiten des Partners sich auf eigenem Territorium befinden.
- Die Mindestlaufzeit beträgt wie bei fast allen zweiseitigen Verträgen 20 Runden, nach denen der Vertrag weiterlaufen oder ohne diplomatischen Malus neu verhandelt werden kann.
Spezielle Taktiken
Vorzeitiges Brechen eines ROPs wird vom Spiel mit einem hohen permanenten diplomatischen Malus geahndet, der schnell dazu führt, dass die KI-gesteuerten Zivilisationen keine Verträge mit Mindestlaufzeit (z.B. Ressourcentausch) mehr einzugehen gewillt sind. Dieser "Vertrauensverlust" ist auch durch späteres Wohlverhalten nicht mehr kompensierbar, sondern bleibt bis Spielende bestehen!!