Kategorie:Marineeinheiten (Civ2): Unterschied zwischen den Versionen
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* sofern sich Marineeinheiten in Städten befinden haben sie eingeschränkte Verteidigungseigenschaften. Zum einen wird ihre Feuerkraft immer auf eins reduziert. Zum anderen erhalten sie in Städten einen zusätzlichen Verteidigungsmalus bei der Verteidigung gegen [[:Kategorie:Landeinheiten_(Civ2)|Land- ]] bzw [[:Kategorie:Lufteinheiten_(Civ2)|Lufteinheiten]] durch Verdoppelung der Feuerkraft des Angreifers. | * sofern sich Marineeinheiten in Städten befinden haben sie eingeschränkte Verteidigungseigenschaften. Zum einen wird ihre Feuerkraft immer auf eins reduziert. Zum anderen erhalten sie in Städten einen zusätzlichen Verteidigungsmalus bei der Verteidigung gegen [[:Kategorie:Landeinheiten_(Civ2)|Land- ]] bzw [[:Kategorie:Lufteinheiten_(Civ2)|Lufteinheiten]] durch Verdoppelung der Feuerkraft des Angreifers. |
Version vom 10. August 2013, 21:56 Uhr
- Marineeinheiten können sich nur auf Ozeanfeldern bewegen oder in am Meer befindliche Städte.
- Bewegungskosten über Ozean sind immer eins.
- Abhängig von im Kampf erlittenen Schaden erfolgen Bewegungsbeschränkungen bis auf eine minimale Bewegungsfähigkeit von 2.
- Die Stadtverbesserung Hafenanlage sowie das Wunder Leuchtturm produzieren Marineveteranen.
- Die Weltwunder Leuchtturm und Magellans Entdeckungsreise sowie die Technologie Kernkraft erhöhen die Anzahl der Bewegungspunkte aller Marineeinheiten.
- Viele Schiffe haben die Kapazität, Landeinheiten oder Raketen- und/oder Lufteinheiten mitzunehmen (Transportschiffe), andere sind hingegen ausschließlich oder primär Kampfschiffe.
Kampfbesonderheiten
- sofern Marineeinheiten Ziele auf dem Land angreifen, wird die Feuerkraft der beteiligten Einheiten beim Angreifer als auch beim Verteidiger auf eins gesetzt.
- sofern sich Marineeinheiten in Städten befinden haben sie eingeschränkte Verteidigungseigenschaften. Zum einen wird ihre Feuerkraft immer auf eins reduziert. Zum anderen erhalten sie in Städten einen zusätzlichen Verteidigungsmalus bei der Verteidigung gegen Land- bzw Lufteinheiten durch Verdoppelung der Feuerkraft des Angreifers.
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